Unterhaltsreinigung in Bremen
Dauerhafte Sauberkeit für Büros, Praxen, Geschäfte und Produktionsstätten: professionell, umweltfreundlich und im Rhythmus, der zu Ihrem Objekt passt.

Ein sauberes Objekt ist kein Zufall, sondern ein System. Mit der regelmäßigen Unterhaltsreinigung sorgen wir dafür, dass Ihre Räume jeden Tag den ersten guten Eindruck machen, bei Kunden, Mitarbeitern und Besuchern.
Ob tägliche Büroreinigung, wöchentliche Treppenhausreinigung oder die Pflege ganzer Produktionsstätten: Jedes Objekt bekommt einen eigenen Reinigungsplan, feste Ansprechpartner und Qualitätskontrollen. Auf Wunsch reinigen wir außerhalb Ihrer Geschäftszeiten.
Was wir regelmäßig für Sie übernehmen
Wie oft, wie viel, wer haftet
Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Pflege eines Objekts — im Unterschied zur Grundreinigung, die einmalig in die Tiefe geht. Wie oft gereinigt wird, hängt weniger an der Fläche als an der Nutzung: In Büros mit Publikumsverkehr ist tägliche Reinigung sinnvoll, in reinen Verwaltungsräumen genügen zwei bis drei Termine pro Woche. Was das für Ihren Objekttyp konkret bedeutet, steht auf den eigenen Seiten zur Büroreinigung, zur Treppenhausreinigung und zur Praxisreinigung — dort geht es um Zugang, Umlagefähigkeit und Hygieneplan, also um das, was den jeweiligen Objekttyp vom Rest unterscheidet.
Abgerechnet wird entweder nach Quadratmetern oder nach Stundensatz. Der Stundensatz liegt am Bremer Markt bei etwa 25 bis 35 Euro; er ist die übliche Grundlage, sobald ein Objekt unregelmäßig genutzt wird oder der Aufwand schwankt. Bei gleichbleibenden Flächen und festem Rhythmus ist die Quadratmeter-Abrechnung meist günstiger, weil sie planbar kalkuliert werden kann. Welche Variante für Sie besser ist, sagen wir Ihnen nach der Besichtigung — nicht vorher am Telefon.
Ein Reinigungsplan gehört zu jedem Vertrag. Darin steht, welche Fläche in welchem Intervall bearbeitet wird: Böden und Sanitär in der Regel bei jedem Einsatz, Fenster innen und Heizkörper monatlich, Lampen und Oberschränke quartalsweise. Die Fensterreinigung von außen läuft separat, weil sie andere Technik braucht. Ohne diesen Plan entsteht der klassische Streit darüber, was eigentlich geschuldet war. Mit ihm lässt sich jede Leistung nachhalten — für Sie und für uns.
Sie müssen während der Reinigung nicht anwesend sein. Die meisten unserer Kunden geben uns einen Schlüssel, damit wir außerhalb der Geschäftszeiten arbeiten können. Schlüssel werden bei uns nummeriert, ohne Adressbezug verwahrt und nur an namentlich benannte Kräfte ausgegeben. Der Einsatz erfolgt durch dasselbe Team — Wechsel gibt es nur bei Urlaub und Krankheit, und dann mit Übergabe.
Für Gewerbetreibende sind die Kosten als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Vermieter können Unterhaltsreinigung über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Privathaushalte machen sie nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung geltend: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist in allen Fällen eine Rechnung, die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist, sowie Zahlung per Überweisung.
Das hängt von Nutzung und Publikumsverkehr ab: Büros meist täglich bis zweimal wöchentlich, Treppenhäuser wöchentlich, Praxen täglich. Wir beraten ehrlich und passen den Rhythmus jederzeit an.
Nein. Viele Kunden übergeben uns Schlüssel oder Zugangscode. Unser Personal ist geschult, fest angestellt und vollständig versichert.
Jederzeit. Ihr Objektleiter passt Reinigungsplan und Intervalle flexibel an, etwa bei mehr Publikumsverkehr, Umbauten oder saisonalem Bedarf.
Das hängt an der Nutzung, nicht an der Fläche. Büros mit Publikumsverkehr reinigen wir täglich, reine Verwaltungsräume zwei- bis dreimal wöchentlich, Treppenhäuser in Wohnanlagen in der Regel wöchentlich. Praxen und Kanzleien täglich, weil dort Hygiene und Außenwirkung zusammenkommen.
Nein. Die meisten unserer Kunden geben uns einen Schlüssel, damit wir außerhalb der Geschäftszeiten arbeiten können. Schlüssel werden nummeriert, ohne Adressbezug verwahrt und nur an namentlich benannte Kräfte ausgegeben.
Für Gewerbetreibende ist sie als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Vermieter können sie über die Betriebskostenabrechnung umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Privathaushalte setzen nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr — Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung vorausgesetzt.
Der Preis richtet sich nach Fläche, Reinigungsintervall und Aufwand. Meist wird nach Quadratmetern oder Stundensatz abgerechnet. Als grobe Orientierung liegen die Marktpreise bei rund 25–35 € pro Stunde. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach einer kostenlosen Besichtigung.
Angebot für Unterhaltsreinigung.
Kostenlose Besichtigung, transparentes Angebot, keine Verpflichtung — melden Sie sich, wie es Ihnen am liebsten ist.
Unterhaltsreinigung in Bremen und umzu
Wir übernehmen Unterhaltsreinigung in ganz Bremen und im gesamten Umland, von Hemelingen und Findorff bis Vegesack. Auch in diesen Städten sind wir für Sie im Einsatz: